Anlagen und Geräte können bis zu einer Anschlussgröße von 1 1/2" in verzinkter Stahlrohren und 42 mm in Edelstahl oder Kupfer ohne vorherige Montageort-Besichtigung eingebaut werden.
Anschlußgrößen darüber können nach vorheriger Besichtigung ausgeführt werden.
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